Arzneimittel-Rabattverträge
Rabattverträge & Abrechnung von Rezepten
Grund dafür sind gesetzliche Rabattverträge der Krankenkassen.
Was sind Rabattverträge?
Gesetzliche Krankenkassen schließen mit pharmazeutischen Herstellern sogenannte Rabattverträge ab. Diese regeln, welches Medikament bevorzugt abgegeben werden muss, sofern kein medizinischer Grund dagegenspricht.
Für Apotheken sind diese Vorgaben verbindlich. Das bedeutet: Auch wenn auf dem Rezept ein bestimmter Hersteller genannt ist, kann ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers abgegeben werden.
- Wirkstoff, Dosierung und Qualität bleiben gleich
- Das abgegebene Medikament richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse und der Verfügbarkeit
- Ein Austausch erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
Rezept im MEDICON Shop einlösen
Wenn Sie ein Rezept über den MEDICON Online-Shop einlösen, prüfen wir die Vorgaben Ihrer Krankenkasse (z. B. Rabattverträge) und die Verfügbarkeit.
Deshalb kann eine mögliche gesetzliche Zu- oder Aufzahlung nicht im Voraus sicher berechnet werden, sondern erst nach der finalen Rezeptprüfung.
Auch wenn Sie Ihr E-Rezept bequem über die MEDICON App und Ihre Gesundheitskarte (CardLink) einlösen, gelten die gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen.
Aufgrund von Rabattverträgen und der erst nach Rezeptprüfung feststehenden Abgabe kann eine gesetzliche Zu- oder Aufzahlung nicht im Voraus berechnet werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente werden versendet, sobald die Rezeptprüfung abgeschlossen ist.
- Die gesetzliche Zuzahlung wird separat per Rechnung gestellt.
Fragen?
Unser pharmazeutisches Team berät Sie gerne – z. B. zu Rabattverträgen, möglichen Alternativen und der Abrechnung.
Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an Ihre MEDICON Apotheke.